Die Balance zwischen Regulierung und Innovation finden
In einer bedeutenden Entwicklung hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zum AI Act verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die weiteren Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten im Rat. Nach seiner Finalisierung wird der AI Act das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz sein. Während die Gespräche andauern, bringen Mitglieder unserer Generative AI Taskforce wertvolle Perspektiven zu den Auswirkungen und dem Potenzial des AI Act ein.
Ein häufig diskutierter Aspekt in der öffentlichen Debatte ist die Frage, wie generative KI unsere Arbeitswelt verändern wird. Isabell Welpe, Inhaberin des Lehrstuhls für Strategie und Organisation an der TUM und Mitglied der Generative AI Taskforce des TUM Think Tank, betont:

Da sich das Feld mit beispielloser Geschwindigkeit weiterentwickelt, versuchen regulatorische Rahmenbedingungen Schritt zu halten. Ein weiteres Mitglied der Generative AI Taskforce, Christoph Lütge, Inhaber des Peter Löscher-Stiftungslehrstuhls für Wirtschaftsethik an der TUM und Direktor des TUM Institute for Ethics in AI, beschreibt die Herausforderungen der Regulierung wie folgt:
„Die jüngste Verabschiedung des AI Acts durch das Europäische Parlament unterstreicht die dringende Notwendigkeit, das sich rasant entwickelnde Feld der Künstlichen Intelligenz zu regulieren. Der AI Act ist ein ambitioniertes Vorhaben der Europäischen Union, einen umfassenden Rechtsrahmen für KI zu schaffen. Die Herausforderung besteht jedoch darin, eine feine Balance zu finden – zwischen dem Schutz grundlegender Rechte, der Förderung einer ethischen KI-Entwicklung und der Vermeidung unbeabsichtigter Innovationshemmnisse.“

Christian Djeffal, Assistant Professor of Law, Science and Technology an der TUM, teilt seine Perspektive zu den Details des AI Act in einem Blogbeitrag, nachdem er an einem Arbeitsmeeting teilgenommen hat, das von der Electronic Transactions Development Agency (ETDA) in Thailand organisiert wurde.
Darin beschreibt er seine Wünsche und Erwartungen an mögliche Verbesserungen des AI Act:

Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TUM und zudem Co-Direktor des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt). Als Mitglied der Taskforce begrüßt er, dass der europäische Gesetzgeber die Dringlichkeit erkannt hat, Künstliche Intelligenz mit dem weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für „vertrauenswürdige KI“ zu regulieren, und erklärt weiter:

Urs Gasser, Inhaber des Lehrstuhls für Public Policy, Governance and Innovative Technology an der TUM und Dekan der TUM School of Social Sciences and Technology, wurde eingeladen, einen Leitartikel für Science zu verfassen. Darin schrieb er:

An undertaking to which the Generative AI Taskforce has devoted its work to.